Worauf du als gesetzlich Versicherte:r Anspruch hast
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten für ambulante Psychotherapie bei anerkannten psychischen Erkrankungen. Voraussetzung ist eine entsprechende Diagnose durch eine:n Fachärzt:in oder Psychotherapeut:in. Den Zugang regelt das Sozialgesetzbuch V.
Was die Kasse übernimmt
- Psychotherapeutische Sprechstunde (bis zu 6 Sitzungen zu je 50 Minuten)
- Probatorische Sitzungen (Kennenlernen mit dem Therapeuten vor dem Antrag)
- Kurzzeittherapie (12 bis 24 Stunden)
- Langzeittherapie (25 bis 80 Stunden je nach Verfahren)
- Gruppentherapie in zugelassenen Praxen
Was passiert, wenn kein Kassenplatz verfügbar ist?
Wenn du innerhalb einer angemessenen Frist keinen Kassentherapieplatz findest, hast du unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, das Kostenerstattungsverfahren zu nutzen. Dabei übernimmt die Kasse die Kosten für eine Therapie bei einem Privattherapeuten – allerdings nur bis zur Höhe der Kassenvergütung. Der Weg dahin erfordert Dokumentation und eine aktive Kommunikation mit der Kasse.
Der Ablauf in der Übersicht
Dies ist der gesetzlich vorgesehene erste Schritt. Du brauchst keine Überweisung. Die Sprechstunde klärt, ob und welche Art von Therapie sinnvoll sein könnte.
Suche aktiv nach Kassentherapieplätzen. Nutze die Terminservicestelle (0800 116 117 24), Online-Suchen und direkte Anfragen in Praxen.
Notiere alle Anfragen mit Datum, Praxis und Ergebnis. Diese Dokumentation ist wichtig für das Kostenerstattungsverfahren.
Teile deiner Krankenkasse mit, dass du keinen zeitnahen Kassenplatz findest. Das Verfahren sollte schriftlich und frühzeitig eingeleitet werden.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Überweisung für Psychotherapie?
Für die psychotherapeutische Sprechstunde brauchst du keine Überweisung. Für die Kurz- oder Langzeittherapie ist ein Konsiliarbericht eines Arztes erforderlich – das klärt dein Therapeut in der Regel mit dir.
Wie viele Therapiestunden zahlt die Kasse?
Bei Kurzzeittherapie sind 12 bis 24 Stunden möglich. Bei Langzeittherapie je nach Verfahren 25 bis 80 Stunden, mit der Möglichkeit zur Verlängerung. Die genaue Stundenanzahl wird individuell beantragt.
Kann ich meinen Therapeuten selbst wählen?
Ja – du kannst dir eine:n zugelassene:n Kassentherapeut:in selbst aussuchen. Voraussetzung ist, dass die Praxis einen freien Kassenplatz hat und das Therapieverfahren von der Kasse anerkannt ist.
Was ist, wenn ich einen Therapeuten gefunden habe, aber er kein Kassensitz hat?
Dann hast du die Möglichkeit, über das Kostenerstattungsverfahren zu prüfen, ob die Kasse die Kosten übernimmt. Das ist kein Automatismus, aber unter bestimmten Voraussetzungen möglich.